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   VG Frankfurt/Oder, 27.04.2022 - 6 K 873/17.A   

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https://dejure.org/2022,54441
VG Frankfurt/Oder, 27.04.2022 - 6 K 873/17.A (https://dejure.org/2022,54441)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 27.04.2022 - 6 K 873/17.A (https://dejure.org/2022,54441)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 27. April 2022 - 6 K 873/17.A (https://dejure.org/2022,54441)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 4; AsylG, § 3a Abs 2; AsylG, § 4 Abs 1; AsylG, § 31 Abs 3; AsylG, § 34 Abs 1; AsylG, § 42; AufenthG 2004, § 59 Abs 3; AufenthG 2004, § 60 Abs 4; AufenthG 2004, § 60 ... Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; MRK, Art 3; RussStGB (1996), Art 78; RussStGB (1996), Art 264
    Russische Föderation: Kein Flüchtlingsschutz für tschetschenische Familie aus Grosny; Verfolgung des Familienvaters wegen Freundschaft mit einer als Staatsfeind geltenden Person vorgeschoben; russisches Fahndungsersuchen wegen Verursachung eines Verkehrsunfalls mit ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1832/19

    Auslieferung in die Türkei zum Zwecke der Strafverfolgung (Recht auf effektiven

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.04.2022 - 6 K 873/17
    Dies wäre nur der Fall, wenn stichhaltige Gründe gegeben wären, nach denen gerade im konkreten Fall eine beachtliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass im ersuchten Staat die völkerrechtlichen Mindeststandards nicht beachtet werden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2019 -2 BvR 1832/19 - zitiert nach Juris, Rdnr. 43 m.w.Nw.).
  • VG Frankfurt/Oder, 22.03.2022 - 6 K 1110/17

    Russische Föderation: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung oder

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.04.2022 - 6 K 873/17
    Insoweit ist den Presseberichten lediglich zu entnehmen, dass es vereinzelte Versorgungsengpässe gibt (vgl. hierzu das Urteil der 6. Kammer des erkennenden Gerichts vom 22. März 2022 - VG 6 K 1110/17.A - [n.v.]; ntv vom 5. April 2022 "Absturz bis zur Hungersnot? Wie die russische Wirtschaft implodiert" https://www.n-tv.de/wirtschaft/Podcast- Wieder-was-gelernt-Wie-die-russische-Wirtschaft-implodiert-article23237677.html und vom 5. April 2022 "Keine Gefahr der Verknappung - Russland warnt Bürger vor Hamsterkäufen" https://www.n-tv.de/panorama/Russland-warnt-Buerger-vor- Hamsterkaeufen-article23196262.html).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.04.2022 - 6 K 873/17
    Im Rahmen des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG gilt der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5/09 - NVwZ 2011, 5 1 , [53/54], Rdnrn. 17 bis 22).
  • EGMR, 10.01.2012 - 42525/07

    ANANYEV AND OTHERS v. RUSSIA

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.04.2022 - 6 K 873/17
    Hingegen kann ausgehend von den Feststellungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in dem Urteil vom 10. Januar 2012 - 42525/07 und 60800/08 - (NVwZ-RR 2013, 284, Rdnr. 184) zu etwa 330 in der Russischen Föderation festgestellten Verstößen gegen Artikel 3 und 15 EMRK vor dem Hintergrund der hohen Anzahl der inhaftierten Personen von bis zu 500.000 Personen nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, dass generell ein beachtli ches Risiko für erniedrigende und unzumutbare Haftbedingungen besteht (vgl. in diesem Sinne jedoch: VG Bremen, Urteil vom 2. April 2019 - 6 K 452/18 - zitiert nach juris, Rdnr. 44; VG Halle, Urteil vom 28. Oktober 2020 - 5 A 137/20 HAL - [n.v.]).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18

    Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.04.2022 - 6 K 873/17
    Maßgebend ist damit letzt lich der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit; sie bildet das vorrangige qualitative Kriteri um, das bei der Beurteilung anzulegen ist, ob die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr "beachtlich" ist (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 33/18 - NVwZ 2020, 161, [163/164], Rdnr. 15 m.w.Nw.).
  • BVerwG, 29.11.1996 - 9 B 293.96

    Vorliegen von Revisionzulassungsgründen - Nachweispflicht des Asylsuchenden

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.04.2022 - 6 K 873/17
    Das Gericht muss die volle Überzeugung von der Wahrheit des behaupteten individuellen Schicksals und von der Richtigkeit der Prognose drohender Verfolgung gewinnen, wobei allerdings der sachtypische Beweisnotstand hinsichtlich der Vorgänge im Verfolgerstaat angemessen zu berücksichtigen und deshalb den glaubhaften Erklärungen des Asylsuchenden größere Bedeutung beizumessen ist, als dies sonst in der Prozesspraxis bei Parteibekundungen der Fall ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 29. Februar 1996 - 9 B 293/96 - juris Rdnr. 2).
  • VG München, 20.10.2015 - M 16 K 13.30527

    Folgeantrag, Russische Föderation, subsidiärer Schutz, drohende

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.04.2022 - 6 K 873/17
    - 26 - Obwohl es in der Russischen Föderation unbefriedigende Haftbedingungen während der Untersuchungs- und Strafhaft gibt, rechtfertigt dies für sich gesehen nicht die An nahme, dass dem Kläger mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ein ernsthafter Scha den drohen wird (vgl. in diesem Sinne jedoch: Verwaltungsgericht [VG] München, Urteil vom 20. Oktober 2015 - M 16 K 13.30527 - openjur 2016, 12172, Rdnr. 39).
  • VG Bremen, 02.04.2019 - 6 K 452/18

    Russische Föderation, Abschiebungsverbot, Haftbedingungen, Zusicherung,

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.04.2022 - 6 K 873/17
    Hingegen kann ausgehend von den Feststellungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in dem Urteil vom 10. Januar 2012 - 42525/07 und 60800/08 - (NVwZ-RR 2013, 284, Rdnr. 184) zu etwa 330 in der Russischen Föderation festgestellten Verstößen gegen Artikel 3 und 15 EMRK vor dem Hintergrund der hohen Anzahl der inhaftierten Personen von bis zu 500.000 Personen nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, dass generell ein beachtli ches Risiko für erniedrigende und unzumutbare Haftbedingungen besteht (vgl. in diesem Sinne jedoch: VG Bremen, Urteil vom 2. April 2019 - 6 K 452/18 - zitiert nach juris, Rdnr. 44; VG Halle, Urteil vom 28. Oktober 2020 - 5 A 137/20 HAL - [n.v.]).
  • VG Halle, 28.10.2020 - 5 A 137/20

    Russische Föderation, Haftbedingungen, Abschiebungsverbot, EMRK, Europäische

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 27.04.2022 - 6 K 873/17
    Hingegen kann ausgehend von den Feststellungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in dem Urteil vom 10. Januar 2012 - 42525/07 und 60800/08 - (NVwZ-RR 2013, 284, Rdnr. 184) zu etwa 330 in der Russischen Föderation festgestellten Verstößen gegen Artikel 3 und 15 EMRK vor dem Hintergrund der hohen Anzahl der inhaftierten Personen von bis zu 500.000 Personen nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, dass generell ein beachtli ches Risiko für erniedrigende und unzumutbare Haftbedingungen besteht (vgl. in diesem Sinne jedoch: VG Bremen, Urteil vom 2. April 2019 - 6 K 452/18 - zitiert nach juris, Rdnr. 44; VG Halle, Urteil vom 28. Oktober 2020 - 5 A 137/20 HAL - [n.v.]).
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